Archiv für 18. Februar 2009

Montenegrinisches Parlament debattiert über Rechte von Ausländern

Wie die Tageszeitung "Pobjeda" meldete, war der Erwerb von Eigentumswohnungen durch Ausländer am 21. Januar 2009 wiederum Gegenstand einer Parlamentsdebatte. Nach dem alarmierenden Preisverfall von Immobilien in Montenegro im letzten Jahr, der zumindest teilweise der rechtlichen Unsicherheit von Ausländern zuzuschreiben war, zeichnet sich eine zunehmende Mehrheit für die prinzipielle Gleichstellung von Ausländern und Inländer hinsichtlich des Eigentumsrechtes ab. Einschränkungen wird es aber voraussichtlich im Küstenstreifen und bei natürlichen Ressourcen geben.

Es bleibt nur zu hoffen, dass das Gesetzgebungsverfahren zum neuen "Gesetz über die eigentumsrechtlichen Beziehungen" bald zum Abschluss kommt.

Neues zum Erwerb von Eigentumswohnungen in Serbien

Obwohl in der Hauptstadt Belgrad und Umgebung in den letzten Jahren ein wahrer Immobilien-Boom herrschte, der aber durch die internationale Finanz- und Immobilienkrise zum Erliegen kam, haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen aus der Zeit des Sozialismus bisher kaum geändert.

Doch nun bahnt sich eine Reform des Eigentums und Sachenrechts an. Die Regierung hat im Dezember 2008 ihren neuen Entwurf des „Gesetzes über Eigentum und andere Sachenrechte“ vorgestellt. Der Gesetzentwurf soll bis zum 1. März 2009 zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Im Anschluss daran kann die parlamentarische Prozedur beginnen.
Während bisher Eigentumswohnungen durch Ausländer nur bei Vorliegen der Reziprozität und der Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Serbien erworben werden konnten, soll die Bindung an die Wirtschaftstätigkeit nunmehr aufgehoben werden
Eine vollkommene Liberalisierung des Immobilienerwerbs für EU-Ausländer in Serbien ist aber nicht vorgesehen.
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