Kurz vor Jahresende 2008 hat die Volksversammlung der bosnischen Serbenrepublik (Republika Srpska), welche neben der Föderation Bosnien und Herzegowina die zweite Entität des Staates Bosnien und Herzegowina bildet, ein neues Grundsteuergesetz ("Gesetz über die Steuer auf Immobilien") beschlossen.
Danach wird die Grundsteuer von der jeweiligen Belegenheitsgemeinde erhoben und darf sich im gesetzlichen Rahmen von 0,05 bis 0,5 % des Marktwertes des Grundstücks bewegen. Der Marktwert wird dazu zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres festgestellt.
Von der Grundsteuer befreit sind 50 qm Wohnfläche pro Steuerpflichtiger sowie jeweils 10 qm für jedes im Haushalt lebende Familienmitglied. Ganz befreit von der Grundsteuer sind Gebietskörperschaften, auch aus der anderen Entität Bosnien und Herzegowina.