Im Rahmen der Änderung der Vermögensteuer (porez na imovinu) zum 1.1.2011 dürfte sich auch die Grundsteuer (porez na imovinu) in den meisten serbischen Gemeinden drastisch erhöhen. Der neue proportionale Steuersatz reicht von 0,4 % bis zu 2,00 %, wenn der Wert der Immobilie über 500.000 Euro beträgt.
Bemessungsgrundlage ist der Marktwert der Eigentumswohnung. In die Berechnung des Marktwerts, der durch die Belegenheitsgemeinde erfolgt, fließen ein
- der Nutzwert der Wohnung
- der Vergleichpreis ähnlicher Wohnungen im Gemeindegebiet
- die Lage
- und die Ausstattung (Qualität).
Für das Kalenderjahr 2011 ist allerdings eine Deckelung der Grundsteuererhöhung auf 60 % vorgesehen. Diese entfällt aber für die Folgejahre. So kann es nach Meinung von Immobilienexperten danach in Ballungsgebieten durchaus auch zur Verdoppelung der Grundsteuer kommen.
Die Grundsteuer wird vierteljährlich von den Gemeinden erhoben; am 15. Februar 2011 ist die erste Vorauszahlung fällig. Dann weiß der Steuerbürger endlich, was ihm die Grundsteueränderung "gebracht" hat.
