Wer die deutschen Vorschriften zum Schutz von zu treuen Händen überlassenem Kapital kennt, wird sich fragen, ob Kroatien ähnliche Schutzmechanismen in Gang gesetzt hat. Die Anzahl der Fälle, in denen Anleger in Immobilien am Schluss mit leeren Händen vor einer Bauruine standen, ist in Kroatien sicherlich nicht geringer als anderwo.
Dennoch gibt es bisher keinerlei Sondergesetze, die mit der Makler- und Bauträgerverordnung in Deutschland vergleichbar wären. Während die Prüfungspflicht für Immobilienmakler, die keine fremden Gelder verwalten, auch in Deutschland zu Recht aufgehoben worden ist, dürfte es an der Prüfungswürdigkeit von Bauträgern, die in der Regel erhebliche Fremdgelder hereinnehmen, kaum Zweifel geben. Diesem Schutzbedürfnis von Immobilienkäufern wurde in Kroatien bisher keine Beachtung geschenkt.
Zugegebenermaßen ist die Grenze für die allgemeine Prüfungspflicht in Kroatien mit einem Jahresumsatz von 30 Mio. HRK (ca. 4,5 Mio. Euro) recht niedrig angesetzt, doch trifft diese in der Regelung nur juristische Personen, es sei denn das Unternehmen gehört zu einem Konzernverbund, doch besteht hier zweifellos dringender Bedarf, die Anleger besser zu schützen. Die Zahl der in Kroatien bestellten Wirtschaftsprüfer wäre mehr als ausreichend, um eine besseren Schutz zu gewährleisten.
Tags: Bauträger, Immobilienmakler, Makler, Prüfungspflichten, Wirtschaftsprüfer

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