Eigentumswohnungen

Off-Topic: Kleine Geschenke für Blogger

Reinhold Kuffer on Dezember 8th, 2009

In letzter Zeit überbieten sich immer mehr Internetdruckereien mit Sonderangeboten für Blogger. Besonders gefallen hat uns das Angebot von logiprint, einer Online-Druckerei, die für die Veröffentlichung eines Blog-Beitrages, auf den sie keinen Einfluss nimmt, eine Grundausstattung von 500 Visitenkarten und 300 Adress-Aufklebern kostenlos anbietet. Selbst das Port trägt die Druckerei zusätzlich.

Die Visitenkarten und Aufkleber sind von guter Qualität. Lediglich den Eintrag für Telefon und Telefax vor der jeweiligen Nummer finden wr verbesserungswürdig. Ansonsten vielen Dank für das Angebot, da wir gerne genutzt haben.  

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“Gefahren subventionierter Wohnungsbaukredite”

Reinhold Kuffer on November 12th, 2009

überschreibt das das serbische Finanzierungsportal kamatica.com seine jüngste Analyse zur neuen staatlichen Förderung von Wohnungsbaukrediten und vergleicht dabei das Programm der neuen Regierung mit seinem zum 31.12.2008 ausgelaufenen Vorgänger.

Das neue Förderprogramm der Regierung hat den Vorteil, dass die Regierung bis zum 31.10.2012 direkt die Zinszahlungen anstelle des Kreditnehmers übernimmt.und die Finanzierungen der Regierung insgesamt zinslos sind. Damit ergibt sich monentan ein erheblicher Vorteil gegenüber dem alten Programm und ein noch größerer Vorteil gegenüber derzeit nicht subventionierten Wohnungsbaukrediten.

Sieht man sich die aktuellen Finanzierungsbedingungen allerdings genauer an, so fällt auf, dass  zwar die Zinssätze niedriger liegen als beim staatlichen Kreditprogramm 2008. Dies liegt allerdings an dem aktuell sehr niedrigen EURIBOR, denn nach dem alten Finanzierungsprogramm betrug der Zinssatz EURIBOR + 3,6 %, während sich nach dem neuen Programm ein Zinssatz von EUROBOR + 4,9 % ergibt. 

Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis der EUROBOR nach überstandener Finanzkrise wieder steigt und wegen des variablen Zinssatzes die neuen subventionierten Wohnungsbaukredite letztlich teurer werden als die bisherigen.

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Neue Grundsteuer in Kroatien?

Reinhold Kuffer on Oktober 17th, 2009

Wie Presseberichten zu entnehmen ist, plant die kroatische Regierung die Einführung einer neuen allgemeinen Grundsteuer nach dem Muster westeuropäischer Staaten. Bisher gab es in Kroatien nur ein Grundsteuer auf Wochenendhäuser/-wohnungen, die nicht bewohnt oder vermietet wurden.

Die neue Grundsteuer war zunächst schon für das Jahr 2010 vorgesehen, doch verschiebt sich die Einführung nach letzten Presseberichten auf 2011 oder gar 2012. Die Erhebung der neuen Steuer verlangt offensichtlich einen größeren Verwaltungsaufwand, wobei die zukünftigen Einnahmen daraus noch ungewiss sind, da politisch vermutlich keine Mehrheit für die Erhebung der Grundsteuer auf alle Grundstücke und im vollen Umfang zu finden ist. Des öfteren wird darüber spekuliert, dass ein gewisses existenzielles Minimum für jeden Grundstückseigner im Falle der Selbstnutzung unbesteuert bleiben sollte. Die am häufigsten genannte Zahl liegt bei 50 qm je Grundstückseigentümer sowie zusätzlich eine kleinere Fläche für jeden Mitwbewohner im Haushalt.

 Europa rückt näher für die Kroaten und damit auch alle europäischen Steuern.

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Die Vermietung zu touristischen Zwecken ist eine Sonderform der Vermietung und wird auch als solche steuerlich gesondert behandelt.

Um in den Genuss der Vorzüge der Pauschalbesteuerung (Einkommensteuer) zu kommen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 
  1. Vermietung von maximal 16 Betten (bis 2006 – 20 Betten) an Reisende und Touristen
  2. Natürliche Person ohne angemeldetes (Klein-) Gewerbe
  3. Zustimmung der Gemeinde zur Ausübung einer touristischen Tätigkeit im Haushalt
  4. Keine Umsatzsteuerpflicht (Jahresumsatz < 85.000 HRK)
  5. Keine Führung von Geschäftsbüchern
 
Die Pauschalbesteuerung ergibt sich folgendermaßen:
 
Zahl der Betten x Betrag der Pauschalsteuer pro Bett x Koeffizient der touristischen Region = jährliche Pauschalsteuer
 
Der Betrag der Pauschalsteuer pro Bett beträgt 300 HRK.
Der Koeffizient der Region beträgt maximal 1,0 (Klasse A); in den Klassen B, C, D beträgt der Koeffizient 0,85 bzw. 0,70 bzw. 0,50.
 
Aus der Berechnung ergibt sich offensichtlich, dass die Pauschalbesteuerung in der Regel günstiger ist als die Besteuerung aufgrund einer Jahresüberschussrechung basierend auf den geführten Geschäftsbüchern. Lediglich in sehr ertragsschwachen bzw. Verlustfällen führt die einkommensteuerliche Regelbesteuerung zu einer niedrigeren Steuerlast.
 
Allerdings gilt es auch außersteuerliche Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B. die Kategorisierung der Unterkunft, die eine zusätzliche administrative Belastung darstellen.

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Besteuerung von Mieteinnahmen in Kroatien

Reinhold Kuffer on August 24th, 2009

Als Inhaber einer Eigentumswohnung oder sonstigen Immobilie in Kroatien stellt sich oft die Frage: Was tun mit den Räumlichkeiten, wenn man nur einen Bruchteil des Jahres selbst anwesend ist.

Eine Vermietung von Zimmern/Apartments ist oft nur während der kurzen touristischen Saison möglich und soll deswegen an anderer Stelle behandelt werden.

Verbleibt also die längerfristige  Vermietung zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken.

Die Vermietung von Wohnungen muss - anders als in Deutschland - beim Finanzamt angemeldet und der Mietvertrag vorgelegt werden. Aufgrund des Mietvertrages setzt das Finanzamt sofort die - meist vierteljährlichen - Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer fest. Auch die Mieteinkünfte von Ausländern unterliegen der kroatischen Einkommensteuer, da bei Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel das Belegenheitsprinzip für Immobilien gilt; gibt es kein DBA , so verfügt Kroatien ohnehin über das Besteuerungsrecht.

Umsatzsteuerlich ist die Vermietung von Wohnraum - unabhängig von der Höhe des Mietzinses - unbeachtlich. Der Vermieter muss sich also nicht für die Mehrwertsteuer (PDV) registrieren lassen.

Bei der Vermietung zu gewerblichen Zwecken - gesonderte Voraussetzugen sind zu beachten - oder als Büroraum - ist in den unteren Geschossen meist ohne gesonderte Erlaubnis möglich - ist allerdings zu beachten, dass beim Überschreiten der "Kleinunternehmer-"Grenze in Höhe von 85.000 HRK (ca. 12.000 €) jährlich eine Pflicht zur Registrierung als Mehrwertsteuerpflichtiger besteht. Darüber hinaus müssen rechtlich ordnungsgemäße Rechnungen - zusätzlich zum Mietvertrag - ausgestellt werden und die Umsatzsteuer gleichzeitig mit der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeführt werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Mieteinnahmen auf einem gesonderten Girokonto zu vereinnahmen sind, auf welches die Finanzverwaltung ungehinderten Zutritt hat.

Wegen der relativen Kompliziertheit der Angelegenheit ist dringend die Hinzuziehung eines Steuerberaters zu empfehlen.

 

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Mehrwertsteuererhöhung trifft auch Immobilien

Reinhold Kuffer on August 1st, 2009

Die überfallartig von der Regierung beschlossene Erhöhung der Umsatzsteuer in Kroatien von 22 auf 23 % wird vermutlich auch Auswirkungen auf die Immobilienpreise haben. Bekanntlich unterliegt die Veräußerung von Neubauten in Kroatien der Umatzsteuer, so dass die Bauherren zumindest versuchen dürften, diese Steuererhöhung auf die Endverbraucher abzuwälzen. Ob dies angesichts der Finanzkrise und der mangelnden Nachfrage tatsächlich gelingt, ist aber eine andere Frage.

 

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Immobilienpreise in Kroatien weiter im Fall

Reinhold Kuffer on Juli 16th, 2009

Wie das kroatische Immobilienportal CentarNekretnina in seiner Untersuchung für den Juni 2009 berichtet, sind die kroatischen Immobilienpreise weiter im Fallen begriffen.

In der Hauptstadt Zagreb sind die Preise für Immobilien gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,5 % zurückgegangen, während an der Adria der Rückgang nur 2,2 % betrug. Für ganz Kroatien fielen die Immobilienpreise um durchschnittlich 2,5 %.

Dabei handelt es sich wohgemerkt nicht um Werte von tatsächlichen Immobilienverkäufen, sondern um die Angebotspreise. Da die angebotenen Preise erst allmählich an die Marktsituation angepasst werden, ist davon auszugehen, dass der Preisverfall tatsächlich noch stärker ist.

 

 

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Neues Sachenrecht in Montenegro in Kraft getreten

Reinhold Kuffer on Juli 3rd, 2009

Durch die Verabschiedung des neuen "Gesetzes über die eigentumsrechtlichen Beziehungen" in diesem Frühjahr wurde auch der Erwerb von Immobilien in Montenegro auf eine neue rechtliche Basis gestellt.

Für Ausländer sind die Artikel 412 ff. des Gesetzes maßgebend. Danach sind die neuen gesetzlichen Regelungen grundsätzlich auch auf Ausländer anzuwenden, soweit durch Gesetz oder internationalen Vertrag keine andere Regelung getroffen ist. Beschränkungen ergeben sich aber aus Artikel 415 des Gesetzes. Danach kann ein Ausländer kein Eigentum erwerben an

  1. Bodenschätzen
  2. Gütern zur Nutzung durch die Allgemeinheit
  3. landwirtschaftlicher Nutzfläche
  4. Wald und Forstflächen
  5. Kulturdenkmälern von außerordentlicher oder spezieller Bedeutung
  6. Immobilien auf dem Festlandsgürtel innerhalb von einem Kilometer (vom Meer) und auf Inseln
  7. Immobilien zum Schutz und der Sicherheit des Landes, die per Gesetz vom Immobilienerwerb durch Ausländer ausgeschlossen sind

In den Fällen 1 bis 6 kann ein Ausländer aber einen langfristigen Pachtvertrag o.ä. abschließen.

Fazit: Eine Verbesserung der gesetzlichen Lage für Ausländer ist endlich eingetreten. Nun müssen nur noch die Durchführungsbestimmungen für Grundbücher/Kataster entsprechend angewendet werden.

 

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Montenegro: Flaute an der Adriaküste

Reinhold Kuffer on Juni 23rd, 2009

Der Verkauf von Immobilien an der Adriaküste ist in Montenegro fast vollkommen zum Erliegen gekommen. Das meldet die montenegrinische Tageszeitung POBJEDA in Ihrer Ausgabe vom 7. Juni 2009. Ähnliches sei auch für die Hauptstadt Podgorica und den Norden Montenegros festzustellen.

Eine der großen Immobilienagenturen erwartet eine Stabilisierung auf dem Niveau von 2005. Derzeit kann über die tatsächlichen Immobilienpreise kaum eine Aussage gemacht werden, da sich die Transaktionen 2009 an einer Hand abzählen lassen.

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Stark fallende Immobilienpreise in der Föderation BuH

Reinhold Kuffer on Juni 4th, 2009

Wie die bosnische Tageszeitung OSLOBOĐENJE in ihrer Ausgabe vom 20. Mai 2009 berichtet, sind die Preise für Immobilien in der Föderation Bosnien und Herzegowina gegenüber dem Vorjahr um 30 % gefallen. In Sarajewo kostet nunmehr der Quadratmeter Wohnraum zwischen 1.300 KM (entspricht genau unserer früheren DM) in einfachen bis zu 3.500 KM in feinen Wohnvierteln; für Luxuswohnungen werden bis zu 4.400 KM pro qm verlangt.

Immobilienmakler erwarten einen weiteren Preisverfall bei Eigentumswohnungen, da die Kaufkraft der Bevölkerung weiter abnimmt. Über die Preisentwicklung in der Republika Srpska wurde nicht berichtet.

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