Tag Archiv für Grundsteuer

Grundsteuererhöhung in Serbien

Im Rahmen der Änderung der Vermögensteuer (porez na imovinu) zum 1.1.2011 dürfte sich auch die Grundsteuer (porez na imovinu) in den meisten serbischen Gemeinden drastisch erhöhen. Der neue proportionale Steuersatz reicht von  0,4 % bis zu 2,00 %, wenn der Wert der Immobilie über 500.000 Euro beträgt.

Bemessungsgrundlage ist der Marktwert der Eigentumswohnung. In die Berechnung des Marktwerts, der durch die Belegenheitsgemeinde erfolgt, fließen ein

  • der Nutzwert der Wohnung
  • der Vergleichpreis ähnlicher Wohnungen im Gemeindegebiet
  • die Lage
  • und die Ausstattung (Qualität).

Für das Kalenderjahr 2011 ist allerdings eine Deckelung der Grundsteuererhöhung auf 60 % vorgesehen. Diese entfällt aber für die Folgejahre. So kann es nach Meinung von Immobilienexperten danach in Ballungsgebieten durchaus auch zur Verdoppelung der Grundsteuer kommen.

Die Grundsteuer wird vierteljährlich von den Gemeinden erhoben; am 15. Februar 2011 ist die erste Vorauszahlung fällig. Dann weiß der Steuerbürger endlich, was ihm die Grundsteueränderung "gebracht" hat.

  

Neue Grundsteuer in Kroatien?

Wie Presseberichten zu entnehmen ist, plant die kroatische Regierung die Einführung einer neuen allgemeinen Grundsteuer nach dem Muster westeuropäischer Staaten. Bisher gab es in Kroatien nur ein Grundsteuer auf Wochenendhäuser/-wohnungen, die nicht bewohnt oder vermietet wurden.

Die neue Grundsteuer war zunächst schon für das Jahr 2010 vorgesehen, doch verschiebt sich die Einführung nach letzten Presseberichten auf 2011 oder gar 2012. Die Erhebung der neuen Steuer verlangt offensichtlich einen größeren Verwaltungsaufwand, wobei die zukünftigen Einnahmen daraus noch ungewiss sind, da politisch vermutlich keine Mehrheit für die Erhebung der Grundsteuer auf alle Grundstücke und im vollen Umfang zu finden ist. Des öfteren wird darüber spekuliert, dass ein gewisses existenzielles Minimum für jeden Grundstückseigner im Falle der Selbstnutzung unbesteuert bleiben sollte. Die am häufigsten genannte Zahl liegt bei 50 qm je Grundstückseigentümer sowie zusätzlich eine kleinere Fläche für jeden Mitwbewohner im Haushalt.

 Europa rückt näher für die Kroaten und damit auch alle europäischen Steuern.

Steuerliche Grundlagen des Erwerbs von Eigentumswohnungen in Serbien

Wie in den anderen ex-jugoslawischen Ländern ist der Erwerb von Eigentumswohnungen in Serbien geprägt von den Dualitäten Altbau-Neubau und Grunderwerbsteuer-Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Während der Erwerb von Altbauwohnungen grundsätzlich – zumindest für Ausländer – der Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % des Marktwertes der Immobilie unterliegt, fällt auf Neubauwohnungen (ohne Grund-und-Boden-Anteil)  die Mehrwertsteuer in Höhe von 18 % an.

Für Inländer gibt es zusätzliche Steuerermäßigungen bzw. – befreiungen. So beträgt im Falle von Altbauten die Grunderwerbsteuer nur 2,5 %, wobei für den Ersterwerb von Inländern 40 qm gänzlich von der Grunderwerbsteuer/ Mehrwertsteuer befreit sind. Für Neubauten kommt neben der Steuerbefreiung für 40 qm zusätzlich der ermäßigte MWSt-Steuersatz von 8 % zur Anwendung.

Die Grundsteuer beträgt zwischen 0,4 % (bis 6 Mio DIN) und 3,00 % (über 30 Mio DIN) des Grundstückswerts (Marktwerts) pro Jahr und wird in vierteljährlichen Vorauszahlungen erhoben. Für buchführungspflichtige Steuerpflichtige beträgt der Steuersatz generell 0,4 %, wobei grundsätzlich der Buchwert als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.

 

Neues Grundsteuergesetz in der Republika Srpska

Kurz vor Jahresende 2008 hat die Volksversammlung der bosnischen Serbenrepublik (Republika Srpska), welche neben der Föderation Bosnien und Herzegowina die zweite Entität des Staates Bosnien und Herzegowina bildet, ein neues Grundsteuergesetz ("Gesetz über die Steuer auf Immobilien") beschlossen.

Danach wird die Grundsteuer von der jeweiligen Belegenheitsgemeinde erhoben und darf sich im gesetzlichen Rahmen von 0,05 bis 0,5 % des Marktwertes des Grundstücks bewegen. Der Marktwert wird dazu zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres festgestellt.

Von der Grundsteuer befreit sind 50 qm Wohnfläche pro Steuerpflichtiger sowie jeweils 10 qm für jedes im Haushalt lebende Familienmitglied. Ganz befreit von der Grundsteuer sind Gebietskörperschaften, auch aus der anderen Entität Bosnien und Herzegowina.

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