Tag Archiv für Immobilie

Veräußerung von Immobilien in Montenegro

Der Immobilien-Boom der vergangenen Jahre an der montenegrinischen Adria hat dazu beigetragen,  dass vermehrt Immobilien auch von ausländischen Eigentümern zum Verkauf angeboten werden. Für in Deutschland ansässige Verkäufer stellt sich die steuerliche Situation derzeit wie folgt dar:

  1. Deutschland hat derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Montenegro, da Montenegro nicht Rechtsnachfolger des Staates "Serbien und Montenegro" ist und ein neues Abkommen bisher nicht ratifiziert wurde.
  2. Das Besteuerungsrecht über einen etwaigen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Immobilie könnte also sowohl Montenegro als Belegenheitsstaat des Grundstücks als auch Deutschland als Ansässigkeitsstaat beanspruchen.
  3. Da Montenegro derzeit Spekulationsgewinne aus Immobilienverkäufen bzw. aus "capital gains" nicht besteuert, verbleibt es bei der Besteuerung nach deutschem Recht, da in Deutschland das Welteinkommensprinzip gilt.
  4. Maßgebend ist also die Spekulationsfrist von 10 Jahren sowie die entsprechenden Vorschriften zur Ermittlung des Spekulationsgewinns nach dem deutschen Einkommensteuergesetz.

Der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Immobilien in Montenegro durch einen in Deutschland Ansässigen ist im Moment nur provisorisch geregelt, da sowohl der abkommenlose Zustand mit Montenegro als auch die fehlende Besteuerung von Spekulationsgewinnen nicht von langer Dauer sein dürften

Besteuerung von Mieteinnahmen in Kroatien

Als Inhaber einer Eigentumswohnung oder sonstigen Immobilie in Kroatien stellt sich oft die Frage: Was tun mit den Räumlichkeiten, wenn man nur einen Bruchteil des Jahres selbst anwesend ist.

Eine Vermietung von Zimmern/Apartments ist oft nur während der kurzen touristischen Saison möglich und soll deswegen an anderer Stelle behandelt werden.

Verbleibt also die längerfristige  Vermietung zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken.

Die Vermietung von Wohnungen muss – anders als in Deutschland – beim Finanzamt angemeldet und der Mietvertrag vorgelegt werden. Aufgrund des Mietvertrages setzt das Finanzamt sofort die – meist vierteljährlichen – Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer fest. Auch die Mieteinkünfte von Ausländern unterliegen der kroatischen Einkommensteuer, da bei Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel das Belegenheitsprinzip für Immobilien gilt; gibt es kein DBA , so verfügt Kroatien ohnehin über das Besteuerungsrecht.

Umsatzsteuerlich ist die Vermietung von Wohnraum - unabhängig von der Höhe des Mietzinses – unbeachtlich. Der Vermieter muss sich also nicht für die Mehrwertsteuer (PDV) registrieren lassen.

Bei der Vermietung zu gewerblichen Zwecken - gesonderte Voraussetzugen sind zu beachten – oder als Büroraum – ist in den unteren Geschossen meist ohne gesonderte Erlaubnis möglich – ist allerdings zu beachten, dass beim Überschreiten der "Kleinunternehmer-"Grenze in Höhe von 85.000 HRK (ca. 12.000 €) jährlich eine Pflicht zur Registrierung als Mehrwertsteuerpflichtiger besteht. Darüber hinaus müssen rechtlich ordnungsgemäße Rechnungen – zusätzlich zum Mietvertrag – ausgestellt werden und die Umsatzsteuer gleichzeitig mit der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeführt werden.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Mieteinnahmen auf einem gesonderten Girokonto zu vereinnahmen sind, auf welches die Finanzverwaltung ungehinderten Zutritt hat.

Wegen der relativen Kompliziertheit der Angelegenheit ist dringend die Hinzuziehung eines Steuerberaters zu empfehlen.

 

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