Tag Archiv für Makler

Brauchen Sie einen Immobilienmakler?

Sie planen gerade eine Eigentumswohnung zu kaufen oder zu verkaufen? Dann haben Sie sich bestimmt gefragt, ob Sie dies selbst erledigen oder einen Immobilienmakler einschalten sollen. Grundsätzlich kann in Deutschland jeder eine Immobilie ohne Hinzuziehung eines Maklers erwerben oder veräußern. In der Praxis wird allerdings oft ein Makler eingeschaltet, und zwar meist vom Verkäufer. Dies liegt in der Regel daran, dass die Maklergebühren vertraglich vom Erwerber zu zahlen sind. Dem Veräußerer entstehen dabei keine Kosten.Und dies, obwohl er vom Immobilienmakler zahlreiche Dienstleistungen gestellt bekommt.

Der Makler arbeitet meist auf Erfolgsbasis. Gelingt es ihm eine Immobilie zu vermitteln, erhält er eine Erfolgsprovision, die so genannte Makler-Courtage. Er kann einen allgemeinen Auftrag erhalten oder einen Alleinauftrag, je nachdem ob der Auftraggeber auch andere Makler hinzuziehen oder evtl. selbst Verkaufsbemühungen unternehmen möchte.

Ein Immobilienmakler benötigte eine Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung, um seine Gewerbe ausüben zu dürfen. Eine bestimmte Ausbildung ist dazu – im Gegensatz zu anderen Ländern – in Deutschland nicht vorgeschrieben. Es werden dazu aber von Seminarveranstaltern Kurse angeboten, die von mehreren Tagen zu mehreren Wochen dauern. In der Zwischenzeit haben sich auch eine ganze Reihe von Studienrichtungen der Immobilienwirtschaft an Fach- und Hochschulen entwickelt.

Der Makler übt seine Tätigkeit ohne geografische Beschränkung aus. Er kann also Auslandsimmobilien genauso vermitteln, wie inländische, doch haben die meisten Makler einen regionalen Schwerpunkt, in dem Sie den Markt besonders gut kennen. Suchen Sie z.B. eine Immobilie in oder in der Umgebung der Haupstadt, so beauftragen Sie am besten einen Immobilienmakler in Berlin. Er verfügt über die lokalen Branchenkenntnisse und kann am ehesten einen Abschluss erreichen.

Prüfungspflichten für Immobilienmakler und Bauträger in Kroatien

Wer die deutschen Vorschriften zum Schutz von zu treuen Händen überlassenem Kapital kennt, wird sich fragen, ob Kroatien ähnliche Schutzmechanismen in Gang gesetzt hat. Die Anzahl der Fälle, in denen Anleger in Immobilien am Schluss mit leeren Händen vor einer Bauruine standen, ist in Kroatien sicherlich nicht geringer als anderwo.

Dennoch gibt es bisher keinerlei Sondergesetze, die mit der Makler- und Bauträgerverordnung in Deutschland vergleichbar wären. Während die Prüfungspflicht für Immobilienmakler, die keine fremden Gelder verwalten, auch in Deutschland zu Recht aufgehoben worden ist, dürfte es an der Prüfungswürdigkeit von Bauträgern, die in der Regel erhebliche Fremdgelder hereinnehmen, kaum Zweifel geben. Diesem Schutzbedürfnis von Immobilienkäufern wurde in Kroatien bisher keine Beachtung geschenkt.

Zugegebenermaßen ist die Grenze für die allgemeine Prüfungspflicht in Kroatien mit einem Jahresumsatz von 30 Mio. HRK (ca. 4,5 Mio. Euro) recht niedrig angesetzt, doch trifft diese in der Regelung nur juristische Personen, es sei denn das Unternehmen gehört zu einem Konzernverbund, doch besteht hier zweifellos dringender Bedarf,  die Anleger besser zu schützen. Die Zahl der in Kroatien bestellten Wirtschaftsprüfer wäre mehr als ausreichend, um eine besseren Schutz zu gewährleisten. 

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