Wie in den anderen ex-jugoslawischen Ländern ist der Erwerb von Eigentumswohnungen in Serbien geprägt von den Dualitäten Altbau-Neubau und Grunderwerbsteuer-Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Während der Erwerb von Altbauwohnungen grundsätzlich – zumindest für Ausländer – der Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % des Marktwertes der Immobilie unterliegt, fällt auf Neubauwohnungen (ohne Grund-und-Boden-Anteil) die Mehrwertsteuer in Höhe von 18 % an.
Für Inländer gibt es zusätzliche Steuerermäßigungen bzw. – befreiungen. So beträgt im Falle von Altbauten die Grunderwerbsteuer nur 2,5 %, wobei für den Ersterwerb von Inländern 40 qm gänzlich von der Grunderwerbsteuer/ Mehrwertsteuer befreit sind. Für Neubauten kommt neben der Steuerbefreiung für 40 qm zusätzlich der ermäßigte MWSt-Steuersatz von 8 % zur Anwendung.
Die Grundsteuer beträgt zwischen 0,4 % (bis 6 Mio DIN) und 3,00 % (über 30 Mio DIN) des Grundstückswerts (Marktwerts) pro Jahr und wird in vierteljährlichen Vorauszahlungen erhoben. Für buchführungspflichtige Steuerpflichtige beträgt der Steuersatz generell 0,4 %, wobei grundsätzlich der Buchwert als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.