Tag Archiv für Montenegro

Montenegro: Flaute an der Adriaküste

Der Verkauf von Immobilien an der Adriaküste ist in Montenegro fast vollkommen zum Erliegen gekommen. Das meldet die montenegrinische Tageszeitung POBJEDA in Ihrer Ausgabe vom 7. Juni 2009. Ähnliches sei auch für die Hauptstadt Podgorica und den Norden Montenegros festzustellen.

Eine der großen Immobilienagenturen erwartet eine Stabilisierung auf dem Niveau von 2005. Derzeit kann über die tatsächlichen Immobilienpreise kaum eine Aussage gemacht werden, da sich die Transaktionen 2009 an einer Hand abzählen lassen.

BusinessWeek sieht Kroatien und Montenegro als europäische “hot spots”

In ihrem Artikel vom 27. April 2009, fragt die BusinessWeek rhetorisch, ob die Zeit reif sei für globale Immobilien-Investments. Als europäische Hotspots für den Wiedereinstieg nach dem Preisverfall zuletzt wegen der Wirtschaftskrise werden dabei Kroatien und Montenegro genannt. Adam Challis von CB Richard Ellis in London setzt dabei besonders auf Montenegro wegen seiner unberührten Küste und den wachsenden Geschäftsverbindungen zur EU und Russland. "Montengro etabliert sich schnell als gehobenes Touristenziel" wird Challis zitiert.

Man muss vielleicht nicht so optimistisch wie die Herrschaften von der BusinessWeek sein, aber irgendwann in diesem Jahr sollte der Boden gefunden sein für einen Wiedereinstieg in diesen Ländern.

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Eigentumswohnungen in Montenegro – Steuerliche Betrachtung

Beim Kauf bzw. Verkauf von Eigentumswohnungen in Montenegro spielt die Frage der Besteuerung eine wichtige Rolle. Die lokalen Steuergesetze unterscheiden nicht zwischen In- und Ausländern.  Im Einzelnen ist die Besteuerung wie folgt geregelt:

STEUERRECHTLICHE BETRACHTUNG DES ERWERBS EINER EIGENTUMSWOHNUNG IN MONTENEGRO

Umsatzsteuer/Grunderwerbsteuer

Der Erwerb von neu erbauten Eigentumswohnungen unterliegt der Umsatzsteuer in Höhe von 17 % der Bemessungsgrundlage (Marktwert). Dagegen unterliegt die Übertragung von alten (gebrauchten) Eigentumswohnungen der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 % der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist zunächst der Kaufpreis. Weicht dieser aber vom Marktwert ab, kann die Finanzverwaltung den Kaufpreis schätzen, was in der Praxis auch geschieht.

Steuerbefreit sind staatliche Organe und Gebietskörperschaften, humanitäre Organisationen u.a. sowie Erwerbe zur Abdeckung der eigenen Wohnbedürfnisse ( 20 qm pro Person). Diese Regelung kommt für Ausländer nur in Betracht, wenn er seinen Wohnsitz in Montenegro nimmt. Außerdem ist die Einbringung als Sacheinlage in eine Gesellschaft und der Erwerb aufgrund von Erbschaft/Schenkung der Verwandtschaft ersten Grades steuerbefreit. Daneben gibt es noch weitere weniger bedeutende Befreiungstabestände.

Grunderwerbsteuer

Die Grundsteuer ist abhängig von der jeweiligen Gemeinde und beträgt zwischen 0,08 % und 0,8 % jährlich. In der Regel beträgt die Grundsteuer auf Eigentumswohnungen 0,2 % per annum.

Internationales Steuerrecht / Spekulationsgewinne

Spekulationsgewinne bei der Veräußerung von Eigentumswohnungen unterliegen derzeit nur im Betriebsvermögen der Gewinnsteuer in Höhe von 9 %. Bei der Ausschüttung von Gewinnen an ausländische Gesellschafter fällt zusätzlich eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 % der Bruttodividende an.

Durch Doppelbesteuerungsabkommen kann sich dieser Satz vermindern. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland sieht aber keine Ermäßigung/Befreiung vor. Mit Österreich besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Im Übrigen weist das DBA mit Deutschland dem Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht zu, in den vorliegenden Fällen also Montenegro. Im Falle von Österreich liegt das Besteuerungsrecht ebenfalls bei Montenegro, wobei Österreich nach innerstaatlichen Recht eine Freistellung oder Anrechnung vornehmen kann.

Willkommen bei Eigentumswohnungen.me !

Sie fragen sich vielleicht, wozu die Domain-Endung .me dienen soll oder kennen diese überhaupt nicht!? Es ist die neue Länderkennung für Montenegro, die ganz bewusst für diese Webseite gewählt wurde. Das Thema hier sollen Eigentumswohnungen und andere Immobilien in Montenegro und den anderen Staaten sein, die aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangen sind. Genauer gesagt, soll der Fokus auf den Erwerb und Besitz solcher Immobilien durch Ausländer aus dem deutschsprachigen Raum gerichtet werden. Jeder, der einmal dort seinen Urlaub verbracht hat, kennt die bezaubernden Landschaften in dieser Ecke Europas und mancher hat zumindest schon damit geliebäugelt, ein Apartment, Ferienhaus oder etwas ähnliches als Eigentümer zu erwerben. Durch die Mannigfaltigkeit, der nach dem Zerfalls Jugoslawien in diesem Raum entstandenen Rechts-systeme, ergeben sich aber zahlreiche Fragen aus zivil- und steuerrechtlicher Sicht, welche auf dem Weg zur eigenen Immobilie geklärt werden müssen. Eigentumswohnungen.me soll dazu beitragen, dass diese Fragen – durch eine unabhängige und unvoreingenommene – Betrachtung etwas aufgehellt werden. Wir freuen uns auch auf Ihre Beträge und Kommentare. Ihr INTERDOC-Team

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