Tag Archiv für Pauschalsteuer

Pauschalbesteuerung für die Vermietung an Reisende und Touristen in Kroatien

Die Vermietung zu touristischen Zwecken ist eine Sonderform der Vermietung und wird auch als solche steuerlich gesondert behandelt.

Um in den Genuss der Vorzüge der Pauschalbesteuerung (Einkommensteuer) zu kommen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 
  1. Vermietung von maximal 16 Betten (bis 2006 – 20 Betten) an Reisende und Touristen
  2. Natürliche Person ohne angemeldetes (Klein-) Gewerbe
  3. Zustimmung der Gemeinde zur Ausübung einer touristischen Tätigkeit im Haushalt
  4. Keine Umsatzsteuerpflicht (Jahresumsatz < 85.000 HRK)
  5. Keine Führung von Geschäftsbüchern
 
Die Pauschalbesteuerung ergibt sich folgendermaßen:
 
Zahl der Betten x Betrag der Pauschalsteuer pro Bett x Koeffizient der touristischen Region = jährliche Pauschalsteuer
 
Der Betrag der Pauschalsteuer pro Bett beträgt 300 HRK.
Der Koeffizient der Region beträgt maximal 1,0 (Klasse A); in den Klassen B, C, D beträgt der Koeffizient 0,85 bzw. 0,70 bzw. 0,50.
 
Aus der Berechnung ergibt sich offensichtlich, dass die Pauschalbesteuerung in der Regel günstiger ist als die Besteuerung aufgrund einer Jahresüberschussrechung basierend auf den geführten Geschäftsbüchern. Lediglich in sehr ertragsschwachen bzw. Verlustfällen führt die einkommensteuerliche Regelbesteuerung zu einer niedrigeren Steuerlast.
 
Allerdings gilt es auch außersteuerliche Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B. die Kategorisierung der Unterkunft, die eine zusätzliche administrative Belastung darstellen.
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