Durch die Verabschiedung des neuen "Gesetzes über die eigentumsrechtlichen Beziehungen" in diesem Frühjahr wurde auch der Erwerb von Immobilien in Montenegro auf eine neue rechtliche Basis gestellt.
Für Ausländer sind die Artikel 412 ff. des Gesetzes maßgebend. Danach sind die neuen gesetzlichen Regelungen grundsätzlich auch auf Ausländer anzuwenden, soweit durch Gesetz oder internationalen Vertrag keine andere Regelung getroffen ist. Beschränkungen ergeben sich aber aus Artikel 415 des Gesetzes. Danach kann ein Ausländer kein Eigentum erwerben an
- Bodenschätzen
- Gütern zur Nutzung durch die Allgemeinheit
- landwirtschaftlicher Nutzfläche
- Wald und Forstflächen
- Kulturdenkmälern von außerordentlicher oder spezieller Bedeutung
- Immobilien auf dem Festlandsgürtel innerhalb von einem Kilometer (vom Meer) und auf Inseln
- Immobilien zum Schutz und der Sicherheit des Landes, die per Gesetz vom Immobilienerwerb durch Ausländer ausgeschlossen sind
In den Fällen 1 bis 6 kann ein Ausländer aber einen langfristigen Pachtvertrag o.ä. abschließen.
Fazit: Eine Verbesserung der gesetzlichen Lage für Ausländer ist endlich eingetreten. Nun müssen nur noch die Durchführungsbestimmungen für Grundbücher/Kataster entsprechend angewendet werden.